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Allgemeine Geschäftsbedingungen

– Verkauf von Fahrzeugteilen –

der HT Trucks & Parts GmbH, Im Ochsenstall 16, 76689 Karlsdorf-Neuthard

Stand: 1.4.2021

1. Anwendungsbereich

  • 1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Kaufverträge über Fahrzeugteile und Zubehör („Ware“) zwischen HT TRUCKS & PARTS und dem Kunden.

  • 1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, außer HT TRUCKS & PARTS hat diesen ausdrücklich zugestimmt. Individuelle Abreden zwischen HT TRUCKS & PARTS und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Bedin-gungen.

2. Vertragsschluss und Selbstbelieferungsvorbehalt

  • 2.1 Kaufverträge kommen durch Bestellung des Kunden und Auftragsbestätigung sei-tens HT TRUCKS & PARTS zustande. Kaufverträge können mündlich, telefonisch, in Textform (z.B. E-Mail), schriftlich oder digital abgeschlossen werden.

  • 2.2 HT TRUCKS & PARTS behält sich das Recht vor, im Falle nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht besteht nur, wenn HT TRUCKS & PARTS ein kongruentes Deckungsgeschäft mit einem Zuliefe-rer abgeschlossen und die mangelnde Selbstbelieferung nicht zu vertreten hat. HT TRUCKS & PARTS wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen erstatten.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

  • 3.1 Es gelten die im Angebot oder in der Preisliste genannten Preise zuzüglich gesetz-licher Umsatzsteuer und sonstiger Nebenkosten, insbesondere Transportkosten.

  • 3.2 Zahlungen sind mit Lieferung der Ware und Zugang einer Rechnung zur Zahlung fällig. Ist eine Vorauszahlung des Kunden vereinbart, ist diese nach Vertragsschluss und Übersendung einer Rechnung zur Zahlung fällig. Erfolgt die Zahlung trotz Fäl-ligkeit nicht, so kann HT TRUCKS & PARTS nach erfolglosem Ablauf einer dem Kun-den bestimmten angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten oder – bei Vertretenmüssen des Kunden – Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Eine Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Kunde die Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt oder die sofortige Geltendma-chung des Schadensersatzanspruches rechtfertigen.

  • 3.3 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist er zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem aktuellen Basiszinssatz der EZB verpflichtet. Zusätzlich hat HT TRUCKS & PARTS einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. HT TRUCKS & PARTS behält sich die Geltendmachung eines weiteren Ver-zugsschadens vor.

  • 3.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen erhobener Mängelrügen oder geltend gemachter Schadensersatzansprüche zurückzuhalten oder mit Gegenfor-derungen aufzurechnen. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehal-tungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder un-bestritten ist. Hat HT TRUCKS & PARTS eine Mängelrüge anerkannt, ist der Kunde zur Zahlung eines Betrages verpflichtet, der dem Wert der mangelfreien Leistung entspricht.

4. Eigentumsvorbehalt

  • 4.1 Bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen aus dem Kaufvertrag behält sich HT TRUCKS & PARTS das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Tritt HT TRUCKS & PARTS wirksam vom Kaufvertrag zurück, so kann HT TRUCKS & PARTS aufgrund des Eigentumsvorbehalts Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen.

  • 4.2 Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat HT TRUCKS & PARTS unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware erfolgen.

  • 4.3 Der Kunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verwenden. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei HT TRUCKS & PARTS als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Ver-mischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerbt HT TRUCKS & PARTS Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das ent-stehende Erzeugnis das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.

  • 4.4 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäfts-gang weiterzuverkaufen. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Rechnungsbetrages an HT TRUCKS & PARTS ab. HT TRUCKS & PARTS ermächtigt den Kunden widerruflich, die an HT TRUCKS & PARTS abgetretenen Forderungen für Rechnung von HT TRUCKS & PARTS im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächti-gung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtun-gen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

5. Lieferung und Verzug

  • 5.1 Die Lieferung gekaufter Waren erfolgt auf dem Versandweg oder durch Selbstab-holung an einem der Standorte von HT TRUCKS & PARTS. Bei Versand der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, sobald HT TRUCKS & PARTS diese dem Transportun-ternehmen übergeben hat. Dies gilt auch dann, wenn HT TRUCKS & PARTS die Kos-ten der Versendung übernommen hat.

  • 5.2 Kann HT TRUCKS & PARTS die Ware nicht bis zu einem vereinbarten Termin liefern und hat HT TRUCKS & PARTS die Lieferverzögerung zu vertreten, so ist HT TRUCKS & PARTS dem Kunden zum Ersatz des Verzugsschadens verpflichtet. Ist ein Termin nicht vereinbart, kommt HT TRUCKS & PARTS erst durch eine Mahnung des Kun-den in Verzug.

  • 5.3 Sendet das Transportunternehmen die Ware an HT TRUCKS & PARTS zurück, weil eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, so trägt der Kunde die Kosten für den erneuten Versand, wenn er die Unmöglichkeit der Zustellung zu vertreten hat. Ist der Kunde nur vorübergehend an der Annahme der gelieferten Ware verhin-dert, so kommt er nicht in Verzug, es sei denn, HT TRUCKS & PARTS hat ihm die Lieferung eine angemessene Zeit vorher angekündigt.

  • 5.4 Bei Selbstabholung informiert HT TRUCKS & PARTS den Kunden telefonisch oder per E-Mail darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereit steht. Erscheint der Kunden nicht zu dem vereinbarten Termin, geht die Gefahr des zu-fälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über.

  • 5.5 HT TRUCKS & PARTS hat während eines Annahmeverzugs des Kunden nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. HT TRUCKS & PARTS kann Ersatz der Mehr-aufwendungen verlangen, die für das erfolglose Angebot sowie für die Aufbewah-rung der geschuldeten Ware entstanden sind.

6. Sachmangel und Mängelanzeige

  • 6.1 Die Ware ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Ver-wendung eignet, sonst, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach der Art der Sache erwarten kann.

  • 6.2 Zu der Beschaffenheit der Ware gehören auch Eigenschaften, die der Kunde nach den öffentlichen Äußerungen von HT TRUCKS & PARTS, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass HT TRUCKS & PARTS die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung des Kun-den nicht beeinflussen konnte.

  • 6.3 Ist der Kauf für bei Parteien ein Handelsgeschäft, so hat der Kunde die Ware un-verzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen und einen Mangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unver-züglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.

7. Nacherfüllung

  • 7.1 Ist die Ware mangelhaft, kann der Kunde als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. HT TRUCKS & PARTS hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Auf-wendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

  • 7.2 Hat der Kunde die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungs-zweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist HT TRUCKS & PARTS im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde im Zeitpunkt des Einbaus oder Anbringens den Mangel kennt oder dieser ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist.

  • 7.3 HT TRUCKS & PARTS kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung ver-weigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind ins-besondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Man-gels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nach-erfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

  • 7.4 Der Kunde hat HT TRUCKS & PARTS die zur geschuldeten Nacherfüllung erforder-liche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prü-fungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde die man-gelhafte Sache zurückzugeben.

8. Rücktritt oder Minderung

  • 8.1 Liefert HT TRUCKS & PARTS die Ware nicht oder ist die Ware mangelhaft, so kann der Kunde – wenn er HT TRUCKS & PARTS erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat – vom Vertrag zurücktreten. Die Frist-setzung ist entbehrlich, wenn HT TRUCKS & PARTS die Leistung bis zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer im Vertrag bestimmten Frist nicht bewirkt, obwohl die termin- oder fristgerechte Leistung nach einer Mittei-lung des Kunden an HT TRUCKS & PARTS vor Vertragsschluss oder auf Grund an-derer den Vertragsabschluss begleitenden Umstände für den Kunden wesentlich ist.

  • 8.2 Einer Fristsetzung bedarf es auch dann nicht, wenn HT TRUCKS & PARTS beide Ar-ten der Nacherfüllung verweigert hat oder wenn die dem Kunden zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht ins-besondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

  • 8.3 Statt zurückzutreten, kann der Kunde den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber HT TRUCKS & PARTS mindern. Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhält-nis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist – soweit erforderlich – durch Schätzung zu ermitteln. Hat der Kunde mehr als den geminderten Kaufpreis gezahlt, so ist der Mehrbetrag von HT TRUCKS & PARTS zu erstatten.

9. Schadens- oder Aufwendungsersatz

  • 9.1 Liefert HT TRUCKS & PARTS die Ware nicht oder ist die Ware mangelhaft und hat HT TRUCKS & PARTS dies zu vertreten, so kann der Kunde Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er HT TRUCKS & PARTS erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat. Hat HT TRUCKS & PARTS eine Teil-leistung bewirkt, so kann der Kunde Schadensersatz statt der ganzen Leistung nur verlangen, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Hat HT TRUCKS & PARTS die Leistung nicht wie geschuldet bewirkt, so kann der Kunde Schadensersatz statt der ganzen Leistung nicht verlangen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.

  • 9.2 Der Anspruch auf Lieferung der Ware ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Ware Schadensersatz verlangt hat. Verlangt der Kunde Schadensersatz statt der ganzen Leistung, so ist HT TRUCKS & PARTS zur Rückforderung des Geleisteten berechtigt.

  • 9.3 Entsteht durch eine mangelhafte Ware ein Schaden an anderen Rechtsgütern des Kunden, so ist HT TRUCKS & PARTS nur dann zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn HT TRUCKS & PARTS den Mangel kannte oder hätte erkennen können.

  • 9.4 Hat bei der Entstehung eines Schadens ein Verschulden des Kunden mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung von HT TRUCKS & PARTS zum Schadensersatz sowie der Umfang des zu leistenden Schadensersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von HT TRUCKS & PARTS oder dem Kunden verursacht worden ist. Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Kunden darauf beschränkt, dass er unterlassen hat, HT TRUCKS & PARTS auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die HT TRUCKS & PARTS weder kannte noch kennen musste, oder dass er unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern.

  • 9.5 Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Kunde Ersatz der Auf-wendungen verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Ware gemacht hat und billigerweise machen durfte, es sei denn, deren Zweck wäre auch ohne die Pflichtverletzung von HT TRUCKS & PARTS nicht erreicht worden.

10. Verjährung und Haftungsausschluss

  • 10.1 Die Rechte des Käufers wegen Mängeln verjähren bei neuen Fahrzeugteilen in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung.

  • 10.2 Bei dem Verkauf gebrauchter Fahrzeugteile wird die Haftung von HT TRUCKS & PARTS wegen Mängeln ausgeschlossen.

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  • 11.1 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwi-schen HT TRUCKS & PARTS und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Ver-trags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.

  • 11.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von HT TRUCKS & PARTS, soweit der Kunde ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

HT Trucks & Parts GmbH

Head Office
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Телефон +49 7251 3688-477
Факс +49 7251 3688-149
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www.httrucksparts.com

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