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Allgemeine Geschäftsbedingungen

– Serviceleistungen –

der HT Trucks & Parts GmbH, Im Ochsenstall 16, 76689 Karlsdorf-Neuthard

Stand: Januar 2021

1. Geltung für Serviceleistungen

  • 1.1 HT TRUCKS & PARTS erbringt angebotene Serviceleistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Bedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, außer HT TRUCKS & PARTS hat diesen ausdrücklich zugestimmt.

  • 1.2 Individuelle Abreden zwischen HT TRUCKS & PARTS und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Bedingungen.

2. Vertragsgegenstand und Auftragserteilung

  • 2.1 HT TRUCKS & PARTS bietet Serviceleistungen für LKWs und Trailer („Fahrzeuge“) an. Zu den Leistungen gehören unter anderem die Computerdiagnose für elektro-nische Anlagen, die Fahrzeugwartung und Prüfung, der Austausch von Flüssigkei-ten, Instandsetzungen und die Reifenmontage. Inhalt und Umfang der beauftrag-ten Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

  • 2.2 Aufträge kommen durch eine Auftragsbestätigung seitens HT TRUCKS & PARTS zu-stande. Aufträge können mündlich, in Textform oder schriftlich abgeschlossen werden.

3. Auftragsdurchführung

  • 3.1 HT TRUCKS & PARTS wird seine Leistungen durch eigenes Personal oder durch Sub-unternehmer innerhalb der vereinbarten Frist erbringen und dem Auftraggeber bei Fertigstellung einen Termin für die Abholung des Fahrzeugs mitteilen, sofern ein Abholtermin nicht bereits bei der Auftragserteilung vereinbart wurde.

  • 3.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die vertragsgemäß durchgeführten Arbeiten abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Nimmt der Auftraggeber eine Leistung trotz Kenntnis eines vorhandenen Mangels ab, so stehen ihm Mängelrechte nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Abnahme vorbehält. Als abgenommen gilt eine Leistung auch dann, wenn HT TRUCKS & PARTS dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.

4. Terminüberschreitung

  • 4.1 Kann HT TRUCKS & PARTS die beauftragte Leistung nicht bis zu einem vereinbarten Termin durchführen und hat HT TRUCKS & PARTS die Leistungsverzögerung zu ver-treten, so ist HT TRUCKS & PARTS dem Auftraggeber zum Ersatz des Verzugsscha-dens verpflichtet. Der Auftraggeber ist zur Geltendmachung eines Verzugsscha-dens nicht berechtigt, wenn HT TRUCKS & PARTS dem Auftraggeber ein gleichwer-tiges Ersatzfahrzeug für den Zeitraum der Verzögerung anbietet.

  • 4.2 Versäumt der Auftraggeber einen vereinbarten Termin, ist HT TRUCKS & PARTS zur Geltendmachung von Aufwendungsersatz und Standgebühren entsprechend der allgemeinen Preisliste berechtigt.

5. Rechte des Auftraggebers bei mangelhafter Leistung

  • 5.1 Ist die Leistung mangelhaft, kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen. In diesem Fall kann HT TRUCKS & PARTS nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder die Leistung erneut durchführen. HT TRUCKS & PARTS hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. HT TRUCKS & PARTS kann die Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kos-ten möglich ist.

  • 5.2 Der Auftraggeber kann einen Mangel nach erfolglosem Ablauf einer von ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, außer HT TRUCKS & PARTS hat die Nach-erfüllung zu Recht verweigert. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Auftraggeber unzumutbar ist.

  • 5.3 Erbringt HT TRUCKS & PARTS eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Auftraggeber, wenn er HT TRUCKS & PARTS erfolglos eine angemes-sene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktre-ten. Statt zurückzutreten kann der Auftraggeber die vereinbarte Vergütung durch Erklärung gegenüber HT TRUCKS & PARTS mindern.

6. Schadensersatz und Mitverschulden des Auftraggebers

  • 6.1 Beschädigt HT TRUCKS & PARTS bei der Auftragsdurchführung das Fahrzeug oder tritt an dem Fahrzeug aufgrund fehlerhafter Leistung von HT TRUCKS & PARTS ein Folgeschaden auf, so kann der Auftraggeber Ersatz dieser Schäden verlangen. Dies gilt nur dann, wenn HT TRUCKS & PARTS vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. HT TRUCKS & PARTS übernimmt keine verschuldensunabhängige Garantie.

  • 6.2 Hat bei der Entstehung eines Schadens ein Verschulden des Auftraggebers mitge-wirkt, so hängt die Verpflichtung von HT TRUCKS & PARTS zum Schadensersatz sowie der Umfang des zu leistenden Schadensersatzes von den Umständen, ins-besondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von HT TRUCKS & PARTS oder dem Auftraggeber verursacht worden ist. Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Auftraggebers darauf beschränkt, dass er unterlassen hat, HT TRUCKS & PARTS auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerk-sam zu machen, die HT TRUCKS & PARTS weder kannte noch kennen musste, oder dass er unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern.

  • 6.3 Soweit HT TRUCKS & PARTS eine fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Auftraggeber Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn HT TRUCKS & PARTS die Nichtleistung bzw. nicht ordnungsgemäße Leistung zu vertreten hat und der Auftraggeber HT TRUCKS & PARTS erfolglos eine ange-messene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat. Hat HT TRUCKS & PARTS eine Teilleistung bewirkt, so kann der Auftraggeber Schadensersatz statt der ganzen Leistung nur verlangen, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Hat HT TRUCKS & PARTS die Leistung nicht wie geschuldet bewirkt, so kann der Gläubiger Schadensersatz statt der ganzen Leistung nicht verlangen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

  • 7.1 Es gelten die im Angebot oder in der Preisliste genannten Preise zuzüglich gesetz-licher Umsatzsteuer. Sofern Preise nicht als verbindlich gekennzeichnet sind, han-delt es sich um unverbindliche Kostenvoranschläge. HT TRUCKS & PARTS wird den Auftraggeber informieren, sobald erkennbar wird, dass eine wesentliche Über-schreitung des Kostenvoranschlags zu erwarten ist. Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, den Auftrag zu kündigen. Bei Kündigung ist HT TRUCKS & PARTS berechtigt, einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung zu ver-langen.

  • 7.2 Sofern eine Vorauszahlung des Auftraggebers vereinbart wurde, ist diese bei Auf-tragserteilung zur Zahlung fällig. Erfolgt die Zahlung trotz Fälligkeit nicht, so kann HT TRUCKS & PARTS nach erfolglosem Ablauf einer dem Auftraggeber bestimmten angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber ist in diesem Fall zur Zahlung einer Aufwandspauschale in Höhe von 10 % des Auftragswertes ver-pflichtet.

  • 7.3 Kommt der Auftraggeber mit einer Entgeltforderung in Zahlungsverzug, ist er zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz der EZB ver-pflichtet. Zusätzlich hat HT TRUCKS & PARTS einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. HT TRUCKS & PARTS behält sich die Geltendma-chung eines weiteren Verzugsschadens vor.

  • 7.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen erhobener Mängelrügen oder geltend gemachter Schadensersatzansprüche zurückzuhalten oder mit Ge-genforderungen aufzurechnen. Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- oder Zu-rückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Hat HT TRUCKS & PARTS eine Mängelrüge anerkannt, ist der Auftraggeber zur Zahlung eines Betrages verpflichtet, der dem Wert der mangel-freien Leistung entspricht.

8. Pfandrecht und Eigentumsvorbehalt

  • 8.1 HT TRUCKS & PARTS hat für seine Forderungen aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenstän-den. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früheren Auf-trägen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zu-sammenhang stehen.

  • 8.2 Sind im Rahmen des Auftrags Fahrzeugteile eingebaut worden, bleiben diese bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum von HT TRUCKS & PARTS. Bei Zahlungsver-zug des Auftraggebers ist HT TRUCKS & PARTS nach erfolglosem Ablauf einer dem Auftraggeber bestimmten angemessenen Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzu-treten und Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.

9. Schlussbestimmungen

  • 9.1 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwi-schen HT TRUCKS & PARTS und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepub-lik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Ver-trags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.

  • 9.2 Gerichtsstand ist der Sitz von HT TRUCKS & PARTS, soweit der Auftraggeber Kauf-mann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

HT Trucks & Parts GmbH

Head Office
Im Ochsenstall 16
76689 Karlsdorf-Neuthard
Telefon 07251 3688-477
Telefax 07251 3688-149
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www.httrucksparts.com

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Im Ochsenstall 16
76689 Karlsdorf-Neuthard
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Telefax 07251 3688-149
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